Krankenkassenwechsel:
Übersicht:
1.) Innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse,
2.) Von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV),
3.) Von der PKV in eine GKV,
4.) Innerhalb der privaten Krankenversicherung
1.) Innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse wechseln:
Kassenpatienten können nach § 175 Absatz 4 SGB V (Fünftes Sozialgestzbuch) in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn sie mindestens 18 Monate freiwillig oder pflichtversichert waren.
2.) Von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) wechseln:
Von den gesetzlichen Krankenkassen kann unter den gleichen Voraussetzungen wie oben unter 1.) in eine private Krankenversicherung gewechselt werden, wenn der Kassenpatient mindestens 18 Monate gesetzlich krankenversichert.
Seit der Gesundheitsreform 2007 können Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, jedoch nur dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn sie mindestens 3 Jahre ein Jahresbruttoeinkommen bzw. die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2009 liegt nach der Gesundheitsreform 2009 bei 48.600 Euro brutto bzw. 4.050 Euro brutto im Monat. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2008 und 2007 ist einige hundert Euro geringer. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt bundesweit, also auch für die Neuen Bundesländer.
3.) Wechsel von der PKV in eine GKV:
Privatpatienten können von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn sie
unter 55 Jahre alt sind,
mindestens 12 Monate eine nichtselbständige Tätigkeit und versicherungspflichtige als Arbeitnehmer ausgeübt haben und,
ihr Einkommen niedriger als die Versicherungspflichtgrenze von zur Zeit Euro 48.150 ist.
4.) Wechsel von einer PKV in eine andere PKV:
Privatpatienten können ihre private Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen, um in eine andere PKV zu wechseln.
Bevor Sie kündigen, sollten Sie sich bei Ihrem alten Privatversicherer erkundigen, ob Sie die bisher gezahlten Rückstellungen für die Altersrücklage erstattet bekommen, oder ob Sie die bisherigen Altersrückstellungen auf das Beitragskonto des neuen Krankenversicherers übertragen können.
Bevor Sie in eine andere billigere Krankenversicherung wechseln, sollten Sie sich vom neuen Krankenversicherer schriftlich bestätigen lassen, dass er Sie zu den Vertragsbestimmungen und zu dem Preis versichert, die Sie bei den Beitragsvergleichen in der Presse oder im Internet ermittelt haben.
Wenn Sie sich über günstigere Beiträge bei anderen Krankenversicherungen (gesetzlichen oder privaten Kassen) informieren möchten, können Sie dies kostenlos mit Hilfe von Tarifrechnern bei den nachfolgenden Versicherungsportalen tun:
Finanzen.de
TarifCheck 24 GmbH
Hilfreiche Infos für Akademiker, Beamte, Selbständige & Angestellte zur richtigen Krankenversicherung finden Sie unter:
http://private-krankenversicherung-oder-gkv.de: Die richtige Krankenversicherung für Akademiker, Selbstständige, Beamte, Angestellte, Künstler, Studenten