Nach den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrages sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, Risikoänderungen und Gefahrerhöhungen Ihrem Versicherer mitzuteilen.
Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz.
Selbst wenn Sie als treuer Kunde Jahre lang für Ihre Versicherung gezahlt haben, kann es passieren, das Ihr Versicherer nicht verpflichtet ist, Ihren Versicherungsschaden zu zahlen.
Wenn Ihnen dies widerfahren sollte, können Sie binnen maximal 1 Monat beginnend ab Zugang des Ablehnungsschreibens von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Was zu den denkbaren Risikoänderungen und Gefahrerhöhungen zählt, ergibt sich meistens aus den Fragen zu den Risikoverhältnissen im Antrag, den Sie oder Ihr Versicherungsvertreter bei Vertragsabschluß ausgefüllt haben.
Alle Umstände, die das Risiko Ihres Versicherers erhöhen, im Falle eines Schadens mehr als ursprünglich angenommen als Schadenssumme auszahlen zu müssen, können dabei in Betracht kommen.
Wenn in den Antragsformularen zu Ihrer Hausratsversicherung oder Gebäudeversicherung z.B. gefragt worden ist, ob sich auf dem zu versichernden Grundstück gewerbliche Objekte - Gaststätte, Supermarkt, Handwerksbetriebe usw. - befinden, dann handelt es sich hierbei um risikoerhöhende Fragen, die Sie Ihrem Versicherer mitteilen müssen, wenn diese Risiken bei Vertragsabschluß noch nicht vorhanden waren.
Als Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung wären Sie z.B. verpflichtet, eine Änderung Ihres Berufes mitzuteilen, wenn Sie Ihre Bürotätigkeit
in eine handwerkliche geändert haben.
Gesundheitliche Veränderungen müssen bei Personenversicherungen nicht angezeigt werden, da diese Risiken in den Versicherungsbeiträgen bereits kalkuliert sind.
Sollte es allerdings zu einer Vertragsänderung kommen, müssen Gesundheitsverschlechterungen angezeigt werden.
Wenn Sie einen ersten Eindruck von dem Leistungs- und Kostenspektrum aller Versicherungsarten gewinnen möchten, können Sie unverbindlich und kostenlos bei der TarifCheck 24 GmbH Versicherungsvergleiche und Testberichte ausdrucken. Selbstverständlich gibt es noch einige Anbieter mehr. Aber bei denen wissen Sie nicht, ob nur die Tarife eines einzigen Versicherungsunternehmens "verglichen" werden sollen, oder ob da irgendein Versicherungsmakler Ihre persönlichen Daten kommerzialisieren will.
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