So verhindern Schuldner eine Kontopfändung, einen Offenbarungseid, eine Gehaltspfändung und andere Zwangsvollstreckungen und die Gläubiger und Bank können nur staunen.
Es gibt Gläubiger, die ihre Forderung gegenüber dem Schuldner durch unrechtes Tun ergaunert haben. Als Schuldner hat man in diesen Fällen das Recht darüber nachzudenken, wie man eine Schuldbefreiung erlangen kann, oder wie man eine Zwangsvollstreckung verhindern oder blockieren kann.
Die EU-Insolvenzordnung und die Schuldnerschutzvorschriften der deutschen Zivilprozeßordnung bieten den Schuldnern hervorragende Möglichkeiten, damit böse Gläubiger nix kriegen.
Böse Gläubiger sind Banken und Kreditinstitute, die Schuldnern hohe Kredite aufgeschwatzt haben, damit diese irgendwelche Geldanlagen oder Produktionsmittel finanzieren, die nur dem Finanzsektor, Goldman Sachs und Co. dienen.
Kein Geld verdienen auch Internetbetrüger und Abzockkanzleien, die betrügerische Forderungen geltend machen, oder UnterhaltsgläubigerInnen, die den Unterhaltsschuldner/IN nicht aus Liebe sondern als Geldesel geheiratet haben.
Dank Büroservice mit Maildrop, Zwangsvollstreckungsschutz, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung können Schuldner böse Gläubiger sehr schön ärgern.
Der clevere Schuldner kann Chef seiner Schulden und Gläubiger werden, indem er mit einem Auslandskonto eine Kontopfändung verhindert, mit einem privaten Darlehen gegen Gehaltsabtretung rechtszeitig eine Gehaltspfändung verhindert und per Drittwiderspruchsklage den Gehaltspfändungsbeschluss gerichtlich aufheben lässt.
Das vollstreckbare Zahlungsurteil über einen höheren Geldbetrag z.B. nach Kündigung eines Kreditvertrages führt oft zur Zahlungsunfähigkeit.
Diese Pleite hat auch etwas gutes. Der Schuldner kann bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit eine Verbraucherinsolvenz in Deutschland, England oder Frankreich vorbereiten und mit einer Restschuldbefreiung binnen 3 Monaten oder maximal 6 Jahren ein neues und erfreulicheres Leben ohne Schulden und ohne Zwangsvollstreckungsmassnahmen beginnen.
Die besten Zwangsvollstreckungsschutzmassnahmen gegen Kontopfändung, Offenbarungseid, Gehaltspfändung, Sachpfändungen durch den Gerichtsvollzieher, sind ein Auslandskonto, ein privates Familiendarlehen mit Gehaltsabtretung oder Sicherungsübereignung gegen Nutzungsüberlassung
Damit etwaige Zwangsvollstreckungsmassnahmen wie Sach- und Gehaltspfändung unzulässig werden, muss der Schuldner vor der Zwangsvollstreckung mit einem wohlhabenden Familienmitglied einen schriftlichen Darlehensvertrag abschliessen, in dem die obigen Punkte, der Darlehensbetrag, die niedrigen Raten und die lange Laufzeit etc. genauestens vereinbart werden.
Nach einer erfolglosen Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung zwingen.
Der Schuldner kann den Offenbarungseid dadurch vermeiden, indem er mit dem Gerichtsvollzieher oder dem Gläubiger schriftlich vereinbart, die Schulden in 6 Raten zu zahlen.
Als Schuldner die Gläubiger dominieren:
Ein Schuldner kann seine Gläubiger nur dominieren, wenn er anwaltlich vertreten ist oder wenn der Schuldner schreibgewandt genug ist, um seine Gläubiger zu einer Ratenzahlungsvereinbarung zu überzeugen.
Wie überzeugt ein Schuldner seine Gläubiger zu einer solchen Vereinbarung?
Indem er jedem einzelnen Gläubiger vorrechnet, wieviel jeder Gläubiger mit Ratenzahlungsvereinbarung erhält und wieviel der Gläubiger bekommen würde, wenn er das Insolvenzverfahren in Deutschland, England, Wales oder Frankreich durchführt.
Wie sieht so eine Ratenzahlungsvereinbarung aus?
Eine solche Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Vertrag, der einen Schuldentilgungsplan, die Aussetzung der Zwangsvollstreckung und eine Stundungsabrede enthält.
Verbraucherinsolvenz
Eine Verbraucherinsolvenz in Deutschland, England, Wales und Frankreich bringt dem Schuldner nur Vorteile und zusätzliche Verhandlungsvorteile gegenüber den Gläubigern.
Die Vorteile einer Verbraucherinsolvenz sind, dass der Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Zwangsvollstreckungen wie Konto- und Gehaltspfändungen mit Vollstreckungsschutzanträgen stoppen kann.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet und wenn die Voraussetzungen des § 305 Insolvenzordnung erfüllt sind.
Das Insolvenzgericht eröffnet das Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann, wenn der Schuldner das amtliche Antragsformular ausgefüllt und unterzeichnet und mit den notwendigen Anlagen bei Gericht einreicht.
Zwingend erforderlich als Anlage ist eine anwaltliche Bescheinigung, dass eine aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. Diese Bescheinigung über das Scheitern der Einigung mit den Gläubigern kann selbstverständlich auch ein Steuerberater, Notar und eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle ausstellen.
Der gut informierte Schuldner kann die notwendige anwaltliche Beratung, Bescheinigung über das Scheitern der Einigungsversuche mit den Gläubigern und die Kosten für den Insolvenzantrag und für das Insolvenzverfahren sogar kostenlos erhalten.
Nähere Infos hierzu erhalten Sie per E-Mail oder online bei:
Die Restschuldbefreiung wird nur auf Antrag vom Insolvenzgericht per Beschluss nach 3 Monaten oder 6 Jahren erteilt. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Monaten wird dann erteilt, wenn alle Schulden bezahlt worden sind oder wenn alle Gläubiger einen gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleich akzeptiert haben.
Ein solcher Vergleich setzt voraus, dass alle Gläubiger teilweise befriedigt werden und auf den restlichen Teil der Schulden verzichten.
Die teilweise Gläubigerbefriedigung erfolgt oft durch einen Familienkredit.
Eine solche vorzeitige Restschuldbefreiung ist die einzige Lösung für insolvente Freiberufler wie z.B. pleite Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker und Zahnärzte, um ein Berufsverbot wegen Vermögensverfall zu verhindern.
Rezensionen und Buchbesprechungen zu den obigen Fachbüchern zum Insolvenzrecht gibt es bei Amazon Deutschland
Konto für Schuldner
Gläubiger, die anwaltlich vertreten sind oder Ahnung vom Zwangsvollstreckungsrecht haben, wie z.B. die Banken, können dem armen Schuldner viel Ärger mit einer Kontopfändung bereiten.
Das muß nicht sein.
Ein echter Chef oder eine wahre Chefin in jeder Lebenslage, braucht daher ein Konto für Schuldner, das der Gläubiger nicht kennt.
Pleite was nun? Insolvenz in Deutschland oder England? Pleite, selbstständig und 100.000 Euro Schulden? Dann besser eine Insolvenz in England und Wales. Pleite, aber reiche Familie dann besser Insolvenz in Deutschland und mit Familienkredit vorzeitige Restschuldbefreiung aushandeln. Bei einer Pleite kann eine Insolvenz in Deutschland für die Firma, den Chef, Kleinunternehmer, Arzt, Architekt oder Freiberufler fatal sein. Pleite und Insolvenz
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