Detektivkosten muß Vermieter erstatten: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung
In unregelmäßigen Abständen werden wir hier Urteile veröffentlichen zu Wettbewerbsverstössen im Internet und zur Erstattung von Detektivkosten.
Alle Informationen werden unter Vorbehalt veröffentlicht. Es ist ratsam, wenn Sie jedes Gerichtsurteil persönlich auf seine Richtigkeit hin überprüfen.
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hamburg können Mieter, die in einem Räumungsprozeß mit Hilfe einer Detektei die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarven, die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen.
(AG. Hamburg, Az. 38 C 110/96)
Urteil OLG Koblenz 1990: Detektivkosten müssen notwendig für Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung sein:
Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 24.10.1990 entschieden, dass Detektivkosten
vorprozessual erstattungsfähig sind , wenn die Einschaltung eines Detektives in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung einer Detektei bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig war im Sinne von § 91 Absatz 1 ZPO.
OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90