Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Arzthaftung
Die Landgerichte und Oberlandesgerichte haben unterschiedliche Tabellen bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes wegen ärztlicher Behandlungsfehler.
Das Schmerzengeld und der Schadenersatz wegen Arzthaftung, der Ihnen im Gerichtsbezirk von München zustehen könnten, unterscheidet sich möglicherweise von dem Schmerzensgeldbetrag, den Sie vom Landgericht in Essen, Bonn oder Dresden zugesprochen bekommen.
Kostenlose Auskünfte erteilen die Gutachterkommissionen für ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammern. Kostenpflichtigen Rechtsrat sollten Sie nur bei einem auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in München, Essen, Bonn und Dresden einholen.
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